Die Umsetzung von Beteiligungsrechten, wie sie in der UN-Kinderrechtskonvention von 1989 garantiert werden, erfolgt in Deutschland auf kommunaler Ebene. In der Pflicht stehen Politik und Verwaltung, die eine geeignete Strategie entwickeln müssen, um Kinder und Jugendliche den rechtlichen Grundlagen und der kommunalen Praxis entsprechend an allen Belangen, die sie betreffen, zu beteiligen. Wie kann eine solche Strategie entwickelt werden und welche Fragen muss sich eine Kommune stellen, um Beteiligung strukturiert und nachhaltig zu denken?
Gemeinsam mit meinem Kollegen Dominik Ringler (Leiter des Kompetenzzentrums Kinder- und Jugendbeteiligung Brandenburg – KiJuBB) habe ich dazu einen Beitrag im Kursbuch Bürgerbeteiligung #5 verfasst, der unter diesem Link zu finden ist (kostenpflichtig).